Die Bundesregierung hat zum 01. Juli 2025 eine neue Regelung zur Sonderabschreibung von Elektrofahrzeugen verabschiedet – und das eröffnet Ihnen spannende steuerliche Vorteile!
Für Dienstwagenfahrer wird die Grenze des Bruttolistenpreises für die günstige 0,25%-Versteuerung von 70.000 € auf 100.000 € angehoben – vorausgesetzt, das Fahrzeug fährt ausschließlich elektrisch. Diese Regelung gilt für Unternehmen aller Größen – von kleinen Handwerksbetrieben bis hin zu großen Konzernen.
Darüber hinaus wurde eine Sonderabschreibung eingeführt. Ab dem 1. Juli 2025 können Sie beim Erwerb eines E-Fahrzeugs im ersten Jahr bis zu 75 % des Kaufpreises abschreiben. In den Folgejahren kommen weitere Abschreibungsmöglichkeiten hinzu.
Das bedeutet für Sie: erhebliche Steuererleichterungen, mehr Liquidität und eine nachhaltigere Fahrzeugflotte.
Entscheiden Sie sich für einen elektrifizierten Firmenwagen und profitieren Sie zusätzlich von den jüngsten Änderungen der Dienstwagenbesteuerung.
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride.